Der Pflegegrad 2 ist der Nachfolger von Pflegestufe 1. Der Unterschied ist, dass man den Pflegegrad 2 bereits mit einem geringen Zeitaufwand an Pflege zugeordnet werden kann. Allerdings sollte man darauf achten, dass bei den Pflegegraden 2, 3 und 4 zwischen Pflegebedürftigen mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz unterschieden wird.
Grundvoraussetzungen
Grundpflege
Zeitaufwand
30 bis 127 Minutenmit eingeschränkter Alltagskompetenz:
8 bis 58 Minuten
Psychosoziale Unterstützung
Zeitaufwand
bis 1 mal täglichmit eingeschränkter Alltagskompetenz:
2 bis 12 mal täglich
Nächtliche Hilfen
Zeitaufwand
0 bis 1 mal nächtliche Hilfemit eingeschränkter Alltagskompetenz:
keine nächtlichen Hilfen
Präsenz Tagsüber
Zeitaufwand
keine Tagespräsenz benötigtmit eingeschränkter Alltagskompetenz:
Tagespräsenz unter 6 Stunden
Diese Voraussetzungen müssen vom Antragsteller erfüllt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Gutachter einen niedrigeren Pflegegrad empfehlen. Unabhängig des Pflegegrades kann jeder Pflegebedürftige in häuslicher Pflege bis zu 125 € Entlastungsbetrag pro Monat beantragen.
Welche Leistungen bekommt man?
In Pflegegrad 2 bekommt der Pflegebedürftige bei jeder Art der Pflege finanzielle Unterstützung. Gerade für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ist dies enorm wichtig.
Art der Pflege | Pflegegeld |
---|---|
häusliche Pflege durch Familienangehörige | 316 € |
häusliche Pflege durch einen ambulanten Dienst | 689 € |
vollstationäre Pflege | 770 € |
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen allerdings nicht aus um eine umfassende Pflege zu finanzieren. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine private Pflegeversicherung nach Pflegegraden abzuschließen.