Pflegegrad 1 stellt den niedrigsten Pflegegrad in der Pflegeversicherung dar. Die Grundvoraussetzungen zeigen, dass viele Menschen ein Anrecht auf diesen Pflegegrad haben. Man muss allerdings beachten, dass man lediglich bei der vollstationären Pflege Leistungen aus Pflegegrad 1 bekommt.
Grundvoraussetzungen
Grundpflege
Zeitaufwand
27 bis 60 MinutenPsychosoziale Unterstützung
Zeitaufwand
bis 1x täglichNächtliche Hilfen
Zeitaufwand
keine Nächtlichen Hilfen benötigt.Präsenz Tagsüber
Zeitaufwand
keine Tagespräsenz benötigtWenn Pflegebedürftige Leistungen aus Pflegegrad 1 empfangen wollen, müssen diese einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse beauftragt dann einen Gutachter des MDK, welcher eine Begutachtung vor Ort durchführen wird. Dieser Gutachter ist dann für die Beurteilung des Antragstellers zuständig. Dies gilt dann auch für eine private Pflegezusatzversicherung nach Pflegegraden.
Welche Leistungen bekommt man?
Das monatliche Entgeld aus Pflegegrad 1 fällt sehr gering aus. Außerdem bekommen nur Pflegebedürftige in vollstationärer Behandlung Leistungen aus Pflegegrad 1. Bei der häuslichen Pflege kann man allerdings einen Entlastungsbetrag von bis zu 125€ beantragen. Dieser Entlastungsbetrag ist nicht nur für Pflegegrad 1 sondern steht auch in anderen Pflegegraden zur Verfügung.
Art der Pflege | Pflegegeld |
---|---|
häusliche Pflege durch Familienangehörige | 0 € |
häusliche Pflege durch einen ambulanten Dienst (Pflegesachleistungen) | 0 € |
vollstationäre Pflege | 125 € |