Pflegegrad 1 stellt den niedrigsten Pflegegrad in der Pflegeversicherung dar. Die Grundvoraussetzungen zeigen, dass viele Menschen ein Anrecht auf diesen Pflegegrad haben. Man muss allerdings beachten, dass man lediglich bei der vollstationären Pflege Leistungen aus Pflegegrad 1 bekommt.

Grundvoraussetzungen

Grundpflege

Zeitaufwand

27 bis 60 Minuten

Psychosoziale Unterstützung

Zeitaufwand

bis 1x täglich

Nächtliche Hilfen

Zeitaufwand

keine Nächtlichen Hilfen benötigt.

Präsenz Tagsüber

Zeitaufwand

keine Tagespräsenz benötigt

Wenn Pflegebedürftige Leistungen aus Pflegegrad 1 empfangen wollen, müssen diese einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse beauftragt dann einen Gutachter des MDK, welcher eine Begutachtung vor Ort durchführen wird. Dieser Gutachter ist dann für die Beurteilung des Antragstellers zuständig. Dies gilt dann auch für eine private Pflegezusatzversicherung nach Pflegegraden.

Welche Leistungen bekommt man?

Das monatliche Entgeld aus Pflegegrad 1 fällt sehr gering aus. Außerdem bekommen nur Pflegebedürftige in vollstationärer Behandlung Leistungen aus Pflegegrad 1. Bei der häuslichen Pflege kann man allerdings einen Entlastungsbetrag von bis zu 125€ beantragen. Dieser Entlastungsbetrag ist nicht nur für Pflegegrad 1 sondern steht auch in anderen Pflegegraden zur Verfügung.

Art der Pflege Pflegegeld
häusliche Pflege durch Familienangehörige 0 €
häusliche Pflege durch einen ambulanten Dienst (Pflegesachleistungen) 0 €
vollstationäre Pflege 125 €