Leistungsübersicht der gesetzlichen Pflegegrade
Folgende Leistungen erhalten Pflegebedürftige in den einzelnen Pflegegraden.
Häusliche / ambulante Pflege | Vollstationäre Pflege | ||
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Durch Angehörige / ehrenamtliche Pflegepersonen |
Durch ambulanten Pflegedienst oder teilstationäre Pflege |
||
Pflegegrad 1 | – | – | 125,-€ |
Pflegegrad 2 | 316,-€ | 689,-€ | 770,-€ |
Pflegegrad 3 | 545,-€ | 1.298,-€ | 1.262,-€ |
Pflegegrad 4 | 728,-€ | 1.612,-€ | 1.775,-€ |
Pflegegrad 5 | 901,-€ | 1.995,-€ | 2.005,-€ |
Entlastungsbetrag: bis 125,-€ |
*Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,-€ monatlich (unabhängig vom Pflegegrad).
Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegegrade
Pflegegrad 1: Gering beeinträchtigte Selbstständigkeit
(12,5 bis unter 27 Punkte)
Voraussetzungen:
- 27 bis 60 Minuten Grundpflege
- bis zu 1 mal täglich psychosoziale Unterstützung
- keine nächtlichen Hilfen benötigt
- keine Tagespräsenz benötigt
Pflegegrad 2: Erheblich beeinträchtigte Selbstständigkeit
(27 bis unter 47,5 Punkte)
Voraussetzungen bei körperlicher Notwendigkeit:
- 30 bis 127 Minuten Grundpflege
- bis 1 mal täglich psychosoziale Unterstützung
- 0 bis 1 mal nächtliche Hilfen benötigt
- keine Tagespräsenz benötigt
Pflegegrad 2: Erheblich beeinträchtigte Selbstständigkeit
(27 bis unter 47,5 Punkte)
Voraussetzungen bei psychologischer Erkrankung (z.B. Demenz) :
- 8 bis 58 Minuten Grundpflege
- 2 bis 12 mal täglich psychosoziale Unterstützung
- keine nächtlichen Hilfen benötigt
- erforderliche Tagespräsenz unter 6 Stunden
Pflegegrad 3: Schwer beeinträchtigte Selbstständigkeit
(47 bis unter 70 Punkte)
Voraussetzungen bei körperlicher Notwendigkeit:
- 131 bis 278 Minuten Grundpflege
- 2 bis 6 mal täglich psychosoziale Unterstützung
- 0 bis 2 mal nächtliche Hilfen benötigt
- 6 bis 12 Stunden Tagespräsenz benötigt
Pflegegrad 3: Schwer beeinträchtigte Selbstständigkeit
(47 bis unter 70 Punkte)
Voraussetzungen bei psychologischer Erkrankung (z.B. Demenz) :
- 8 bis 74 Minuten Grundpflege
- 6 mal täglich bis ständige psychosoziale Unterstützung
- 0 bis 2 mal nächtliche Hilfen benötigt
- 6 bis 12 Stunden Tagespräsenz benötigt
Pflegegrad 4: Am schwersten beeinträchtigte Selbstständigkeit
(70 bis unter 90 Punkte)
Voraussetzungen bei körperlicher Notwendigkeit:
- 184 bis 300 Minuten Grundpflege
- 2 bis 6 mal täglich psychosoziale Unterstützung
- 2 bis 3 mal nächtliche Hilfen benötigt
- 6 bis 12 Stunden Tagespräsenz benötigt
Pflegegrad 2: Erheblich beeinträchtigte Selbstständigkeit
(27 bis unter 47,5 Punkte)
Voraussetzungen bei psychologischer Erkrankung (z.B. Demenz)
- 128 bis 250 Minuten Grundpflege
- 7 mal täglich bis ständige psychosoziale Unterstützung
- 1 bis 6 mal nächtliche Hilfen benötigt
- 24 Stunden Tagespräsenz benötigt
Pflegegrad 5: Schwerstbeeinträchtigte Selbstständigkeit mit außergewöhnlich hohen Pflegeanforderungen
(90 bis unter 100 Punkte)
Es wird im Pflegegrad 5 nicht mehr zwischen Menschen mit und ohne psychologischen Erkrankungen unterschieden!
Voraussetzungen:
- 24 bis 279 Minuten Grundpflege
- mind. 12 mal täglich psychosoziale Unterstützung
- mind. 3 mal nächtlichen Hilfen benötigt
- Tagespräsenz rund um die Uhr benötigt
Umrechnung: Aus Pflegestufen werden Pflegegrade
Bis Ende 2016
- Pflegestufe 0
- Pflegestufe 1
- Pflegestufe 1 mit Demenz
- Pflegestufe 2
- Pflegestufe 2 mit Demenz
- Pflegestufe 3
- Pflegestufe 3 mit Demenz
- Härtefall
Ab 2017
- Pflegegrad 2
- Pflegegrad 2
- Pflegegrad 3
- Pflegegrad 3
- Pflegegrad 4
- Pflegegrad 4
- Pflegegrad 5
- Pflegegrad 5