Unterschiede zwischen Leistungs- und Beitragsdynamik
Die meisten Vorsorgeprodukte (Rentenversicherung, Pflegezusatzversicherung oder Berufsunfähigkeit) bieten eine Dynamik an. Sinn dieser Dynamik ist der Ausgleich der stetigen Geldentwertung (auch Inflation genannt).
Für die Versicherten hat dies gleich 2 Vorteile:
- Vertrag wird an die Geldentwertung angepasst
- es ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig
Ziel der Dynamik
Wie bereits genannt ist das Ziel einer Dynamik, die Kaufkraft beizubehalten. So kann man z.B. aus 1000€ mit 3 % Dynamik in 10 Jahren 1343€ machen. Wie man sieht wird dadurch die jährliche Inflationsrate ausgeglichen und die Kaufkraft der Versicherten Person wird somit aufrecht erhalten.
Rechenbeispiele Dynamik:
Wert heute | 1000€ | 1000€ | 1000€ | 1000€ |
Inflationsrate p.a. | 3% | 3% | 3% | 3% |
Zeitraum | 10 Jahre | 20 Jahre | 30 Jahre | 40 Jahre |
Zukünftiger Preis | 1.343€ | 1.806€ | 2.427€ | 3.262€ |
Zukünftige Kaufkraft | 744€ | 553€ | 412€ | 306€ |
Bei dieser Tabelle müssen Sie beachten, dass einmal die Preisveränderung (Preis nach 10 Jahren mit 3% anstieg p.a.) ausgerechnet wird und einmal die zukünftige Kaufkraft -> mit Einberechnung der laufenden Inflation (Kaufkraft= was man mit den 1000€ in 10 Jahren noch kaufen kann)
Wichtig: Eine Anpassung der Leistungen ist sehr wichtig, da man sonst zu finanziellen Notständen kommen kann. Dies wird durch die Inflation hervorgerufen.
Beitragsdynamik in der Pflegegradversicherung
Als Beitragsdynamik wird die Dynamik im Zeitraum ohne Leistungsanspruch bezeichnet. In diesem Zeitraum erhöhen sich die Leistungen der einzelnen Pflegegrade sowie der monatliche Beitrag. Die Höhe der Dynamik ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Es gibt Anbieter mit 5% Dynamik alle 2 Jahre und Anbieter mit 10 % Dynamik alle 3 Jahre. Man kann jedoch von durchschnittlich 2-3% pro Jahr ausgehen.
Leistungsdynamik in der Pflegegradversicherung
Als Leistungsdynamik wird der Zeitraum bezeichnet, indem bereits Leistungen aus der Pflegegradversicherung geleistet werden. Wer einen Tarif mit Beitragsbefreiung im Leistungsfall ausgewählt hat spart die Kosten der Dynamik, da die monatlichen Beiträge entfallen.
Dynamik aussetzen
Es ist nicht Pflicht an der Dynamik jedes Jahr teilzunehmen. Jedoch sollte man wissen, dass man die Dynamik nicht 3 mal hintereinander aussetzen darf, da man sonst keine Dynamik mehr angeboten bekommt.
Widerruf der Dynamik:
Wer keine Anpassung wünscht muss einfach „keine Dynamik gewünscht“ auf das Informationsschreiben schreiben. Mit der Unterschrift von Ihnen können Sie das Informationsblatt dann bei Ihrer Gesellschaft einreichen. Die Dynamik wird dann für das betreffende Jahr ausgesetzt.
So können Sie selber entscheiden wie oft eine Anpassung der Leistungen und Beiträge durchgeführt wird.