Ab 1. Januar 2017 ersetzen die Pflegegrade 1,2,3,4 und 5 die bisherigen Pflegestufen 0, 1, 2 und 3. Dahinter steckt die größte Pflegereform seit langem, die im Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die gesetzliche Pflegeversicherung neu ausgestaltet hat. Es stellt Demenzkranke mit Pflegebedürftigen aus körperlichen Gründen gleich. Die Pflegereform überführt die Pflegestufen in Pflegegrade, regelt das Begutachtungsverfahren neu und verbessert den Umfang der Pflegeleistungen. Erfahren Sie, welche Leistungen es in den neuen Pflegegraden gibt. Lesen Sie auch, wie Ihre Pflegebedürftigkeit künftig festgestellt und eingestuft wird.
Pflegegradversicherung – trotz höherer Leistungen keine Vollkaskoversicherung
Bislang stellten die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen die Pflegebedürftigkeit nur anhand körperlicher Erkrankungen fest. So erhielten nur körperlich erkrankte Pflegebedürftige die Pflegeleistungen nach den Pflegestufen 1,2 und 3.
Körperlich fitte Demenzkranke, die ihren Alltag nicht alleine bewältigen konnten, gingen leer aus. Doch müssen sie wegen ihrer großen Aussetzer genauso betreut werden wie andere physisch-bedingte Pflegefälle.
In den vergangenen Jahren hat sich die Situation Demenzkranker allmählich verbessert. So wurde 2012 auch für sie sowie für psychisch Kranke und geistig Behinderte die Pflegestufe 0 eingeführt. Erst mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz PSG II vom 1. Januar 2016 wurden Demenzkranke körperlich erkrankten Pflegefällen gleichgestellt. Sie erhalten die gleichen Leistungen.
Zudem hat das neue Gesetz:
- die Pflegestufen mit 5 Pflegegraden ersetzt.
- die Leistungen in manchen Pflegegraden erhöht
- den Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ neu definiert
- die Voraussetzungen der Pflegegrade neu geregelt
- die Begutachtungsrichtlinien angepasst
Pflegegrade ab 2017
Warum werden die Pflegestufen ersetzt?Informationen: Pflegegrade
Durch die Einführung der Pflegegrade werden die Menschen mit psychischen Erkrankungen den Menschen mit körperlichen Gebrechen gleichgestellt.Das neue Gesetz bringt folgende Vorteile:
- Demenz- und psychisch Kranke sowie geistig Behinderte erhalten höhere Pflege-Leistungen.
- Angleichung der Leistungen der Pflegeversicherung an die Preisentwicklung
- Mehr staatliche finanzielle Mittel für die Pflege
- Zusätzliche Betreuung für stationär Pflegebedürftige
- Gleichbleibender Eigenanteil in der stationären Pflege trotz steigendem Pflegebedarfs
- Bestandsschutz des bisherigen Leistungsumfangs generell – und auch, wenn sich Pflegebedürftige wegen einer höheren Einstufung neu begutachten lassen.
- Rentenbeitragszahlung für pflegende Angehörige in gewissem Umfang
- Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung für alle, die wegen der Pflege den Beruf aufgeben.
Achtung!
Trotz der Vorteile durch die Pflegegrade ist die Pflegeversicherung nur eine Grundabsicherung geblieben. Sie ersetzt nicht alle Pflegekosten. Pflegebedürftige müssen nach wie vor einen großen Teil der Pflegekosten selbst zahlen. Sorgen Sie zusätzlich mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung vor, um weder Ihre Kinder zu belasten, noch in die Sozialhilfe abzurutschen.
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Wie werden die Pflegestufen ab 2017 in Pflegegrade umgewandelt?
Ab 2017 werden die Pflegestufen 0,1,2 und 3 gemäß § 140 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) in die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 wie folgt überführt.
Aktuell (Pflegestufen) | ab 2017 (Pflegegrade) |
---|---|
Pflegestufe 0 | -> Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | -> Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) | -> Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | -> Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) | -> Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | -> Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) | -> Pflegegrad 5 |
Härtefall | -> Pflegegrad 5 |
Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Pflegegrade erfüllen?
Ihre Pflegebedürftigkeit und die Voraussetzungen der jeweiligen Pflegegrade orientieren sich wie folgt am Grad Ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit:
Pflegegrad | Grundpflege | Psychosoziale Unterstützung | Nächtliche Hilfen | Präsenz tagsüber |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 27 – 60 min. | bis 1 mal täglich | nein | nein |
Pflegegrad 2 | 30 – 127 min. | bis 1 mal täglich | 0 – 1 mal | nein |
Pflegegrad 2 mit eingeschr. Alltagskompetenz | 8 – 58 min. | 2 bis 12 mal täglich | nein | unter 6 Stunden |
Pflegegrad 3 | 131 – 278 min. | 2 bis 6 mal täglich | 0 – 2 mal | 6 bis 12 Stunden |
Pflegegrad 3 mit eingeschr. Alltagskompetenz | 8 – 74 min. | 6 mal täglich bis ständig | 0 – 2 mal | 6 bis 12 Stunden |
Pflegegrad 4 | 184 – 300 min. | 2 bis 6 mal täglich | 2 – 3 mal | 6 bis 12 Stunden |
Pflegegrad 4 mit eingeschr. Alltagskompetenz | 128 – 250 min. | 7 mal täglich bis ständig | 1 – 6 mal | rund um die Uhr |
Pflegegrad 5 | 24 – 279 min. | mind. 12 mal täglich | mind. 3 mal | rund um die Uhr |
Wie werden die neuen Pflegegrade festgestellt?
Alle körperlich, psychisch und demenziell erkrankten Pflegebedüftigen sowie geistig Behinderte werden ab 1. Januar 2017 in die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft.
Ihre Einteilung in die neuen Pflegegrade erfolgt mit dem sog. Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Es bewertet Ihre Pflegebedürftigkeit nach anderen Kriterien. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Prüforganisationen bestimmen Ihre Pflegebedürftigkeit ausschließlich nach dem Grad der Selbstständigkeit.
Geprüft wird anhand eines Fragenkatalogs:
- Was können Sie noch alleine?
- In welchen Bereichen brauchen Sie Hilfe?
Dabei wird nicht mehr wie bisher der erforderliche Zeitaufwand für die Pflege Minuten genau gemessen. Stattdessen erhalten Sie Punkte auf einer Skala von 0 bis 100. Diese Punkte dokumentieren, bis zu welchem Grad Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Anschließend entscheidet Ihre Pflegeversicherung, welchen Pflegegrad sie Ihnen zubilligt. Ihr Pflegegrad fällt umso höher aus, je mehr Punkte Sie erhalten.
Ausnahme:
Pflegebedürftige aus der bisherigen Pflegestufe 3 mit Härtefall können den Pflegegrad 5 erhalten – ohne bei der Begutachtung die Mindestpunktzahl von 90 erreicht zu haben. Dafür müssen Sie einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ haben.
Der Grad der Selbstständigkeit wird in 6 pflegerelevanten Modulen untersucht:
Für die Module 1 – 6 werden Punkte vom MDK vergeben. Anhand der Gesamtpunktzahl lässt sich der Pflegegrad bestimmen. Da es sich bei den letzten beiden Modulen nicht um die Pflegebedürftigkeit der Person dreht, sondern um die Hilfebedürftigkeit, zählen diese nicht mit in das Punktesystem. Allerdings wird trotzdem eine Überprüfung dieser Fähigkeiten vom MDK Gutachter vorgenommen.
Halten Sie die Computermaus auf die folgenden Module um Kriterien der Begutachtung zu sehen. Ihnen werden dann verschiedene Punkte der Überprüfung angezeigt.
Modul 1: Ihre Mobilität
(10 Prozent)Punkte der Begutachtung
->Positionswechsel im Bett
->Aufstehen vom Bett
->ins Badezimmer gehen
->Fortbewegen innerhalb der Wohnung
->Treppensteigen
->stabile Sitzposition halten
->Aufstehen aus sitzender Position
->Umsetzen
->sitzender Positionswechsel
Modul 2: Ihre kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten
(15 Prozent -> zusammen mit Modul 3)Punkte der Begutachtung
->örtliche & zeitl. Orientierungsfähigkeit
->das Erkennen von Personen des Umfelds
->Gedächtnisleistung
->Entscheidungen treffen
->das Verstehen von Sachverhalten
->Risiken und Gefahren erkennen
->Beteiligung an einem Gespräch
->Alltagbezogene Handlungen ausführen
->elementare Bedürfnisse mitteilen
Modul 3: Ihre Verhaltensweisen und psychischen Probleme
(15 Prozent -> zusammen mit Modul 2)Punkte der Begutachtung
->motorische Verhaltensauffälligkeiten
->selbstschädigendes Verhalten
->physisch und verbal aggressives
Verhalten gegenüber anderen
->Abwehr von Pflegemaßnahmen
->sonstige inadäquate Handlungen
->nächtliche Unruhe
->Beschädigung von Gegenständen
->andere vokale Auffälligkeiten
Modul 4: Selbstversorgung
(40 Prozent)Punkte der Begutachtung
->die selbständige Körperpflege
->rasieren und kämmen
->Zahnpflege und Prothesenreinigung
->Duschen, Baden, Haare waschen
->das An- und Auskleiden
->Essen und Trinken
->das Benutzen der Toilette
->die Bewältigung von Harn- und Stuhlinkontinenz
->der Umgang mit Dauerkatheter
Modul 5: selbständige Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen
(20 Prozent)Punkte der Begutachtung
->Medikamenteneinnahme
->Injektionen
->Kälte- und Wärmeanwendungen
->Blutzuckermessung und -deutung
->Arzt- und Therapeutenbesuch
->Umgang mit Prothese und Rollator
->Verbandswechsel und Wundversorgung bei Stoma
->Durchführung von
Therapiemaßnahmen zu Hause
Modul 6: Alltagsleben und soziale Kontakte
(15 Prozent)Punkte der Begutachtung
->Tagesablauf gestalten
->Ablauf des Tages ändern
->Ruhen
->Schlafen
->selbstständig Beschäftigen
->die Planung in die Zukunft
->Interaktion mit Personen des nahen
und außerhalb des Umfeldes
->Kontaktpflege
-> Planungen der Zukunft
Module: Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung
Diese Module werden nicht für die Bestimmung des Pflegegrades herangezogen. Sie dienen Pflegeberatern als Grundlage, wie die Versorgung des Pflegebedürftigen zu planen ist.
Außerhäusliche Aktivitäten
Punkte der Begutachtung
->das Verlassen der Wohnung
->Spaziergänge unternehmen
->Einkauf beim Bäcker
->Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel
->Mitfahren in einem PKW
->Teilnahme an Veranstaltungen
Haushaltsführung
Punkte der Begutachtung
->Einkaufen für den Tagesbedarf
->Zubereitung einfacher Mahlzeiten
->Aufräum- und Reinigungsarbeiten
->Wäschepflege
->Umgang mit finanziellen und
Behörden-Angelegenheiten
Pflegegradversicherung mit verbessertem Leistungsumfang
-> Leistungsübersicht
Häusliche / ambulante Pflege | Vollstationäre Pflege |
||
---|---|---|---|
Durch Angehörige / ehrenamtliche Pflegepersonen |
Durch ambulanten Pflegedienst oder teilstationäre Pflege |
||
Pflegegrad 1 | – | – | 125,-€ |
Pflegegrad 2 | 316,-€ | 689,-€ | 770,-€ |
Pflegegrad 3 | 545,-€ | 1.298,-€ | 1.262,-€ |
Pflegegrad 4 | 728,-€ | 1.612,-€ | 1.775,-€ |
Pflegegrad 5 | 901,-€ | 1.995,-€ | 2.005,-€ |
Entlastungsbetrag: bis 125,-€ |
*Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,-€ monatlich (unabhängig vom Pflegegrad).
In den Pflegegraden 2 bis 5 ist der pflegebedingte Eigenanteil in jeder Pflegeeinrichtung einheitlich festgelegt. Sie zahlen beispielsweise im Pflegegrad 2 den gleichen Betrag wie im Pflegegrad 4. So müssen Sie nicht befürchten, dass sich Ihr Eigenanteil bei steigendem Pflegegrad auch erhöht.
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Wie Sie Ihre Pflegeleistungen richtig beantragen?
Werden Sie ab 2017 pflegebedürftig, müssen Sie Ihre Pflegeleistungen bei Ihrer Krankenkasse persönlich beantragen. Anschließend werden Sie nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in den passenden Pflegegrad eingeteilt.
Wichtig! Pflegebedürftigkeit rechtzeitig beantragen
Die Pflegeversicherung zahlt erst ab dem Monat der Antragstellung, nachdem Ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Auch wenn Sie Ihre Pflegeleistungen erst am Monatsende beantragen, bekommen Sie Ihre Leistung für den gesamten Monat. Sie zahlt aber nicht rückwirkend. Warten Sie mit dem Antrag nicht zu lange.
1) Ihr Antrag ist formlos möglich – per Telefon, per Post oder per Email.
Unsere Empfehlung: Stellen Sie Ihren Antrag immer schriftlich per Post und per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie im Streitfall für den Leistungsbeginn den Zeitpunkt Ihres Antrags problemlos nachweisen.
2) Stellen Sie Ihren Antrag entweder bei der Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung. Oder besuchen Sie einen Pflegestützpunkt und bitten um den Besuch eines Pflegeberaters. Er kümmert sich anschließend um Ihren Antrag.
3) Nutzen Sie das Antragsformular, falls es Ihre Pflegeversicherung auf der Webseite bereithält.
-> Musterantrag rechts abgebildet
Widerspruch gegen die Einteilung in den falschen Pflegegrad
Sind Sie im falschen Pflegegrad eingestuft worden, gehen Sie wie folgt vor.
- Legen Sie innerhalb vier Wochen ab Eingang der Entscheidung Ihrer Pflegekasse Widerspruch ein.
- Bitten Sie gleichzeitig um Einsicht in das Gutachten des Medizinischen Dienstes.
- Begründen Sie Ihren Widerspruch – entweder sofort oder innerhalb eines Monats:
-Prüfen Sie dafür die Feststellungen des Gutachtens, ob es Abweichungen zu Ihren Notizen im Pflegetagebuch gibt.
Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich und mit genauen Angaben wie der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Körperpflege. Nach Prüfung des Widerspruchs entscheidet die Pflegeversicherung, ob Sie nochmal begutachtet werden. Bereiten Sie sich gut auf die Begutachtung vor.
Antrag Pflegegrade – Muster!
Max Mustermann
Musterstraße 99
00000 Musterhausen
Adresse der Pflegeversicherung
Betreff: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Pflegegradversicherung – Fazit
- Beziehen Sie schon Pflegeleistungen, werden Sie nicht erneut geprüft oder schlechter gestellt.
- Mit den neuen Pflegegraden haben sich die Pflegeleistungen verbessert.
- Der Pflegegrad 1 umfasst auch Menschen, die wegen Demenz durch alle Raster gefallen sind.
- Als stationärer Pflegefall haben Sie einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung.
- Ihr Eigenanteil in der stationären Pflege steigt nicht, wenn Ihr Pflegebedarf steigt.
- Pflegende Angehörige erhalten im gewissen Umfang Beitragszahlungen zur Renten – und Arbeitslosenversicherung.
- Die Pflegegradversicherung ist eine Grundabsicherung, die nur einen Teil Ihrer Pflegekosten übernimmt. Sichern Sie Ihre Pflegelücke mit einer Pflegezusatzversicherung ab.
Abschluss Pflegezusatzversicherung noch im Jahr 2016 – was beachten
Die Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade beeinflusst auch die Tarife der Pflegezusatzversicherungen. Falls Sie noch 2016 eine Pflegezusatzversicherung abschließen, gibt es zwei Punkte zu beachten:
- Ihre neue Pflegezusatzversicherung sollte eine sog. “Umstellungsklausel” enthalten. So kann Ihr derzeitiger Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung an die Pflegegrade angepasst werden.
- Wählen Sie alternativ eine Pflegezusatzversicherung anhand der Pflegegrade aus.